Ausschluss vom Hortbesuch bei Schulden hinsichtlich der Hortgebühren
Hier meine Anfrage zur nächsten Stadtratssitzung: Zitat von der Webseite der Stadt Weimar: „Er [der Hort] versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.“ Dieser tatsächlich pädagogisch wichtige Anspruch jedes Kindes [...]







